Anpassungen im Vorsorgereglement per 01.01.2021

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Per 01.01.2021 gibt es mehrere Anpassungen im Vorsorgereglement der Mauritius Pensionskasse, Hauptauslöser der Anpassungen ist die Reform der Ergänzungsleistungen. Neu können Versicherte, deren Arbeitsverhältnis nach ihrem 55 Altersjahr vom Arbeitgeber aufgelöst wird, freiwillig weiter in der Pensionskasse des ehemaligen Arbeitgebers versichert bleiben (Art. 7.7 neu). Natürlich müssen die betroffenen Versicherten nach der Kündigung ihrer Anstellung die vollen Beiträge selbst übernehmen.

Weitere Anpassungen sind:

  • Freizügigkeitsfall auch bei Austritten ab Alter 60, wenn nicht innert 3 Monaten nach Austritt eine vorzeitige Pensionierung verlangt wird (Art. 16.2);
  • Rückzahlung freiwilliger Einkäufe im Todesfall von aktiven Versicherten (Art. 18.6 Abs. 7 neu);
  • Aufhebung Rückzahlungsverbot WEF innert drei Jahren vor Pensionierung (Art. 11.2 Abs. 4 und Art. 25.1 Abs. 1);
  • Kapitaloption für Invalidenrentner bei Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters (Art. 16.6 Abs. 1).

Die Erläuterungen zu den Reglementsanpassungen finden die Versicherten auch in ihrer Versicherten-App.

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